Meldung und Zuständigkeit
Meldung aufnehmen, Lage und Zuständigkeit klären und den Vorgang der richtigen Kommune zuordnen.
Kommunale Tierrettung · Kernleistung
Tierdienst Kommunal bearbeitet kommunale Hunde- und Katzenfälle von der Meldung bis zum Abschluss – mit Rufbereitschaft, Einsatzteam, Unterbringung, Partnerstruktur und einem nachvollziehbaren Vorgang.

24/7 erklärt
Die Rufbereitschaft klärt Tierart, Ort, Gefahrenlage und Zuständigkeit. Danach wird entschieden, ob sofort gefahren werden muss, kontrolliertes Warten vertretbar ist oder eine andere Stelle zuständig ist.
Reaktionsweg, Gebiet, Freigaben und Vertretung werden mit der Kommune vorab vereinbart. So entsteht Verlässlichkeit, ohne eine pauschale Ankunftszeit zu versprechen.
Operative Leistungskette
Ein Tierfall bleibt von der Meldung über Sicherung und Unterbringung bis zur Rückführung, Vermittlung oder zum dokumentierten Abschluss in einem klaren Ablauf.
Meldung aufnehmen, Lage und Zuständigkeit klären und den Vorgang der richtigen Kommune zuordnen.
Personal, Fahrzeug und Ausrüstung disponieren; die meldende Stelle erhält einen nachvollziehbaren Einsatzstatus.
Tier sichern, Fundort und Fotos dokumentieren, Chip auslesen und eine eindeutige Zuordnung anlegen.
Den geeigneten Hunde- oder Katzenplatz auswählen, Kapazität bestätigen und die Übergabe dokumentieren.
Gesundheitsstatus, Freigaben, Halterermittlung, Rückführung oder Vermittlung bis zum prüffähigen Abschluss zusammenführen.

Hunde
Für Hunde stehen feste Plätze, klimatisierte Innenbereiche, gesicherte Außenflächen und kameragestützte Überwachung zur Verfügung.

Katzen
Fundkatzen, verletzte Tiere und freilebende Populationen benötigen eigene Aufnahme-, Quarantäne- und Betreuungswege. Dafür wird mit Felidae am Rosengarten und weiteren geeigneten Stellen gearbeitet.

Vorhandene Infrastruktur
Rollen und Schnittstellen
Die konkrete Rollen-, Freigabe- und Nachweismatrix wird je Kommune vertraglich und organisatorisch festgelegt.
Definiert Leistungsumfang und Freigabewege; hoheitliche Entscheidungen verbleiben bei der zuständigen Stelle.
Bewertet tierschutzrechtlich, ordnet Maßnahmen an, setzt Fristen und kontrolliert Standards im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Übernimmt Rufbereitschaft, Sicherung, Transport, Unterbringung, Koordination und den dokumentierten Fallverlauf.
Werden fallbezogen eingebunden. Genehmigungen, Versicherung, Personal und Qualifikation werden nachvollziehbar am Partner hinterlegt.
Nach der Erstversorgung
Wo es fachlich sinnvoll und beauftragt ist, arbeiten wir an Rückführung und Vermittelbarkeit: durch Halterermittlung, strukturierte Beobachtung, Sozialisierung, Verhaltenstraining, Vor- und Nachkontrollen sowie aktive Vermittlungsaufrufe.
Kürzere, fachlich verantwortbare Falllaufzeiten entlasten Tiere, Plätze und kommunale Budgets zugleich.
Kommunale Zuständigkeit entlasten
Fällt ein lebender Tierhalter durch Krankenhausaufnahme, Unfall oder Pflegefall kurzfristig aus, ist sein Tier weder Fundtier noch herrenlos oder verwildert. Liegt keine Sicherstellung oder Beschlagnahmung vor, muss die Kommune die Kurzzeitbetreuung grundsätzlich nicht selbst organisieren.
Eine privat finanzierte Vorsorgelösung gibt Rettungsdiensten, Kliniken, sozialen Einrichtungen und Behörden einen konkreten Hinweisweg – ohne Kommune als Vertragspartner oder Kostenträger.
Abgrenzung und Verweisweg ansehen
Einsatzpraxis
Die Videoreportage zeigt die operative Tierrettung, aus der Tierdienst Kommunal als eigenständige kommunale Struktur weiterentwickelt wird.
Video auf YouTube ansehen ↗Der nächste Schritt
Wir prüfen Dienstzeiten, Fallarten, bestehende Partner und den sinnvollsten Einstieg in eine vertragliche Struktur.